Mit sogenannten qualifizierten Attesten fordern immer mehr Fächer die Offenlegung von Krankheitssymptomen bei Prüfungsabwesenheit.
In Zukunft werden auch Dozenten die Beschwerden ihrer erkrankten Prüflinge kennen. Ab jetzt gilt in vielen Fächern, dass in begründeten Zweifelsfällen nicht nur ein ärztliches Attest sondern auch darauf vermerkte Symptome vorgelegt werden müssen.
Mit diesen Angaben soll letztlich der Prüfungsausschuss über die Prüfungsunfähigkeit der Studierenden entscheiden. Der Arzt muss nun die äußeren Anzeichen einer Krankheit festhalten. Eine finale Diagnose ist jedoch nicht erwünscht. Medizin sowie die Master of Education-Studiengänge sind von dieser Änderung schon jetzt betroffen. Ob weitere Studiengänge folgen ist bisher noch unklar.
Eingeführt wurden die neuen Atteste, um es Prüflingen schwerer zu machen, zwecks längerer Lernzeiten eine Krankheit zu inszenieren. Außerdem sollen Amtsärzte entlastet werden, die mit der großen Zahl an studentischen Krankheitsfällen überfordert sind. Zwar stellt es die Uni jedem frei, ein eigenes Attest mit einer Auflistung der Symptome vorzulegen, im Zuge der Beschlüsse wurden jedoch auch Musterformulare präsentiert.
Besonders von Seiten des Studierendenrats (StuRa) war die Empörung über diese groß. Auf taube Ohren stieß er hierbei nicht. „Man hat unsere Bedenken sehr ernst genommen, sodass bereits früh viele Verbesserungen erzielt werden konnten“, berichtet Lukas Müller, Mitgründer des zuständigen Arbeitskreises im StuRa.
Die Nennung einer optionalen Diagnose ist bereits aus dem Formular entfernt worden. Ebenso weist der Formulartext nun darauf hin, keine Diagnose anzugeben. Daneben wurde klargestellt, dass die Atteste in erster Linie bei begründeten Zweifelsfällen zum Einsatz kommen sollten und von den Studierenden durchaus anfechtbar seien.
Das Formular sehe man im StuRa jedoch weiterhin kritisch. Der Kommentarbereich für die Symptome biete noch zu viel Platz. Viele Ärzte hätten das Dokument nie zuvor gesehen und könnten trotz der Anweisungen mehr als die notwendigen Daten angeben. Vorgeschlagen wurde daher eine Ankreuzoption. Auch die Universitätsleitung zeigte sich dem gegenüber sehr offen, konnte dieses Anliegen aber noch nicht erfüllen.
Datenschutzrechtliche Richtlinien verletzt das Vorgehen nicht. Dies bestätigt der Landesabgeordnete für Datenschutz auf Anfrage. Für chronische Krankheiten wie Depression oder Asthma sollen die qualifizierten Atteste im Übrigen nicht herhalten. In diesem Fall sollen sich Studierende an die universitätseigenen Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende wenden.
Von Florian Sieber