Leserbrief zu „Ein Stadtfürst hält Ordnung“ in Ausgabe 139
Die Umsetzung „mittelalterlicher Ordnungsvorstellungen“ liegt keineswegs so lange zurück, wie Sie vielleicht meinen. Bis im Jahr 2002 ein Obdachloser in Stralsund erfror, nachdem er von Polizisten am Stadtrand ausgesetzt worden war …
…, wurde der sogenannte „Verbringungsgewahrsam“ massenhaft gegen Obdachlose eingesetzt. Ob solche Deportationen nach wie vor stattfinden, ist unklar. Jedenfalls wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verbringungsgewahrsams nicht verändert. In der Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland heißt es noch 2006: Ferner gilt es zu bedenken, dass die Stadtrandverbringung seitens der behördlichen Praxis in den vergangenen Jahren wahrscheinlich zu einer „standardisierten“ Maßnahme geworden ist.
In der Zeitschrift für das juristische Studium wird im Jahr 2012 festgestellt: Bekannt ist der Verbringungsgewahrsam gegenüber Obdachlosen oder Mitgliedern einer offenen Drogenszene, die meist aus dem Stadtkern in Stadtrandlagen oder nach außerhalb der Stadt verbracht und dort ausgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen aus der Gegenwart,
Hubert Schroffenegger
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