Falsche Angaben verursachen Gerichtsverfahren
Studenten sollten sich genau über ihre finanzielle Situation informieren, bevor sie BAföG beantragen.
Nicht nur das Gehalt der Eltern und das eigene Einkommen zählen, ebenso eventuelle Bausparverträge oder Konten, die auf den eigenen Namen laufen und von Verwandten eingerichtet worden sind. Auch der Wert des eigenen Autos muss vor der Antragstellung mit eingerechnet werden.
Im Falle einer falschen Berechnung kann es für den Antragsteller teuer werden: das erhaltene BAföG-Geld muss zurückgezahlt und eine Geldbuße entrichtet werden. Außerdem ist der Antragsteller nach dem Verfahren vorbestraft. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so das Studentenwerk Heidelberg. Da das Informationsmaterial den Anträgen beiliegt und die zuständigen Studentenwerke darüber hinaus Beratung anbieten, wird ein unbeabsichtigter Verstoß als Fahrlässigkeit angesehen und strafrechtlich verfolgt.
Martina Kokott vom Amt für Ausbildungsförderung erklärt, dass jedes Jahr ungefähr 50 Gerichtsverfahren eingeleitet werden, rund ein Achtel der Anträge, die von der Staatsanwaltschaft überprüft werden. „Sollten die Daten, die mit denen anderer Behörden vom Bundeszentralamt für Steuern abgeglichen werden, Anlass zum Zweifel an den zuvor gemachten Angaben der Antragssteller über ihr vorhandenes Vermögen geben, sind wir leider gezwungen, dies gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaft zu melden“, so Kokott.