Der jahrelange Streit um die Straßenbahn ins Neuenheimer Feld geht in eine neue Runde. Nun hat die Uni Klage gegen den Planungsbescheid der Stadt erhoben.
Von Ärger war Anfang Oktober nichts zu spüren. Auf der Jahresfeier der Universität sprach Rektor Bernhard Eitel von einer „Symbiose“ zwischen Universität und Stadt Heidelberg. Zu diesem Zeitpunkt hing der Haussegen jedoch schon gehörig schief, die Beziehung zwischen Universität und Stadt gleicht derzeit eher einer Zweckgemeinschaft als einer Liebesheirat. Schuld daran ist die geplante Straßenbahn durch das Neuenheimer Feld. Im Sommer reichte die Uni Klage gegen die Pläne vor dem Verwaltungsgerichtshof ein. Wie die Universität mitteilte, sei man aber auf keinen Fall gegen die Pläne zum Straßenbahnausbau. Die Klage richtet sich gegen die geplante Schienenführung.
Die neue Bahn soll unter anderem das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), die Kopfklinik und die Geowissenschaften passieren. In den Einrichtungen wird zum Teil mit hochsensiblen Geräten gearbeitet und geforscht – Erschütterungen, wie sie durch eine vorbeifahrende Straßenbahn verursacht werden, können die Genauigkeit der Instrumente erheblich beeinflussen. Um dies zu vermeiden, hat die Stadt eigens Bahnen mit der sogenannten Super-Cap-Technologie bestellt. Diese Technik erlaubt es den Bahnen, auf Teilen der Strecke ohne Stromversorgung aus der Oberleitung zu fahren. Damit wird nicht nur die Stärke der Erschütterungen, sondern auch der entstehende Elektrosmog, der durch die Oberleitungen verursacht wird und ebenfalls Einfluss auf die Gerätschaften haben kann, deutlich reduziert. Einen Haken hat der Plan für Eitel allerdings: Die Technik soll nur auf dem Streckenabschnitt zwischen DKFZ und Kopfklinik eingesetzt werden. Die Geowissenschaften und das Physisch-Chemische-Institut hingegen sollen auf herkömmliche Weise passiert werden – unter lautem Rattern, mit Stromversorgung aus der Oberleitung.
Auch der botanische Garten, „wissenschaftliche Einrichtung der Universität wie zentraler Bildungsträger in der Metropolregion“, so heißt es von der Pressestelle der Universität, würde nach den Plänen in Mitleidenschaft gezogen. Von einem Flächenverlust von 1500 Quadratmetern ist die Rede.
Der Ton beider Streitparteien wird zunehmend rauer. Besonders die Tatsache, dass der Stadtrat nach eigenen Angaben erst aus der Zeitung von der Klage erfahren hat, sorgt für Unmut. Gemeinderat Peter Holschuh (Grüne) spricht von einem „Tritt vors Schienbein“. Die Forderungen der Universität lassen eine schnelle Einigung schwer erscheinen. Sie verlangt eine Alternativroute ab der Kopfklinik, Richtung Süden über den Klausenpfad. Andernfalls müsse der durchgehend stromlose Betrieb gewährleistet werden. Auch der geplante Verlauf im Botanischen Garten müsse verlegt werden. Der Plaungsfeststellungsbescheid verstoße gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, begründet die Universität ihre Klage. Demnach wurde ihr das Gelände zur Sondernutzung zur Verfügung gestellt, die neue Straßenbahn würde die Eigentumsfreiheit verletzen.
Das Regierungspräsidium in Karlsruhe schätzt die Chancen auf eine Einigung pessimistisch ein, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet. Sowohl inhaltlich als auch formal sei die Klage unzulässig. Die Uni sei als Landeseinrichtung nicht befugt, gegen die Pläne zu klagen. Auch die Ausgestaltung der Bahnlinie sei zulässig. Die Beeinträchtigung der Messgeräte hielte sich im Rahmen. Außerdem ersetzten die Schienen den bisherigen Verlauf der Buslinie.
Oberbürgermeister Eckart Würzner hingegen zeigt sich zuversichtlich, Anfang des kommenden Jahres mit den Bauarbeiten zu beginnen. Würzner ist der Auffassung, die Uni müsse für einen bequemen Arbeitsweg ihrer Studierenden und Angestellten Sorge tragen. Wie die Stadt mitteilt, befindet man sich in Gesprächen mit der Universität – wie es um einen Kompromiss steht, wolle man derzeit nicht mitteilen.
Kommt es nicht zu einer Einigung, muss der Verwaltungsgerichtshof Anfang des nächsten Jahres darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten begonnen werden.
von Hannah Kapfenberger