Ab kommendem Jahr gilt die Mietpreisbremse für Neuvermietungen. Auch Heidelberg könnte davon betroffen sein.
Die Wohnungssituation in Heidelberg könnte im nächsten Jahr eine Veränderung erfahren: Ende September einigte sich die große Koalition auf den Vorschlag von Bundesverbraucherminister Heiko Maas zur Einführung der Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen soll die Miete ab kommendem Jahr nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Für Lothar Binding, Vorsitzender des Mietervereins Heidelberg und Abgeordneter der Heidelberger SPD im Bundestag, ist das ein wirksamer Schritt: „Die Mietpreisbremse wirkt unmittelbar, denn die Mieten steigen bei Wiedervermietung nicht mehr unbegrenzt, und mittelbar, denn der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten wird gedämpft.“ Die Vergleichsmieten errechnen sich nach Wohnlage, Ausstattung und Quadratmeterzahl der Wohnung.
Dem Mietspiegels der Stadt Heidelberg aus dem Jahr 2013 zufolge liegt die Vergleichsmiete für eine 80-Quadratmeter-Wohnung im Stadtteil Handschuhsheim bei durchschnittlich 640 Euro. Aktuell liegen die Mietpreise in Heidelberg jedoch 32 Prozent über den Vergleichsmieten, wie der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg ermittelte. Zurzeit würde eine Mieter für die Wohnung in Handschuhsheim demzufolge 205 Euro mehr zahlen als die Vergleichsmiete, also circa 845 Euro. Heidelberg ist damit nach Konstanz (33 Prozent) die Universitätsstadt mit den höchsten Mietsteigerungen bei Neuvermietungen in Baden-Württemberg – gefolgt von Freiburg mit 25 Prozent und Tübingen mit 21 Prozent.
Die neue Regelung soll Wohnraum in beliebten Wohngegenden bezahlbarer machen. Doch es gibt Ausnahmen: Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, sowie Vermietungen nach umfassenden Sanierungen sind ausgenommen. Die Umsetzung der Mietpreisbremse liegt zudem bei den Bundesländern. Für einen Zeitraum von fünf Jahren können sie Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ festlegen. „Baden-Württemberg sollte Heidelberg als betroffenes Gebiet ausweisen, um exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen zu begrenzen. Darüber hinaus sei auch das Preisniveau in den angrenzenden Gemeinden zu untersuchen und gegebenenfalls hinzuzunehmen, sagt Lothar Binding.
Wie langwierig so eine Regelung sein kann, zeigt die Umsetzung der Kappungsgrenze: Laut Mietrecht darf die Miete in drei Jahren nur um maximal 20 Prozent erhöht werden – gemessen am ortsüblichen Mietspiegel. Seit einer Mietrechtsänderung im vergangenen Jahr dürfen die Bundesländer Gebiete ausweisen, in denen die Kappungsgrenze auf 15 Prozent reduziert werden kann. Nachdem einige andere Bundesländer davon Gebrauch gemacht haben, wird die Regelung in Baden-Württemberg wohl Anfang 2015 in Kraft treten.
Den generellen Strukturwandel beliebter Wohnstädte wird Lothar Binding zufolge aber auch die Mietpreisbremse nicht verbessern können: „Die Abwanderung ärmerer und den Zuzug wohlhabenderer Bürger kann die Mietpreisbremse nicht verhindern – selbst dann nicht, wenn sie auch für Neubauten und Modernisierungen gelten würde.“
von Laura Heyer