Der neue Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ wurde unterzeichnet. Was bedeutet das für die Universitäten?
Mit der „Perspektive 2020“ ist die Finanzierung der Hochschulen in Baden-Württemberg für weitere fünf Jahre geregelt. Während der feierlichen Unterzeichung am 9. Januar in Stuttgart würdigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Verhandlungsergebnis als „Durchbruch für die Wissenschaftsfinanzierung in Baden-Württemberg“.
Danach hatte es im Sommer letzten Jahres nicht ausgesehen: Die stockenden Verhandlungen riefen große Proteste seitens Rektoren und Studentenschaft hervor, die Einsparungen und Kürzungen befürchteten. Gipfel dessen war der landesweite Aktionstag im Mai 2014. Die finanzielle Ausstattung der Hochschulen leidet seit vielen Jahren unter Sparmaßnahmen.
Die Grundfinanzierung, also das Budget, über das die Universitäten frei und flexibel verfügen können, war trotz Inflation und steigender Studentenzahlen seit 1998 nicht weiter angehoben worden. Die Forderungen der Landesrektorenkonferenz (LRK) rückten diese Probleme in die Öffentlichkeit. In Heidelberg protestierte allen voran die Fachschaft für Medizin. „Die medizinische Ausbildung ist sehr teuer. Wichtig war uns, dass ein Sonderbedarf festgestellt wird.“
Erst im Herbst zeichnete sich eine mögliche Einigung zwischen der Landesregierung und der LRK ab. Im Ergebnis finden jetzt die Forderungen der LRK weitgehend Berücksichtigung: Die Grundfinanzierung wird angehoben, Programme zur Sanierung und zum Energiekostenausgleich stehen zur Verfügung. Auch der Sonderbedarf der Medizin wurde aufgenommen. Zwar resultiert die Erhöhung der Grundfinanzierung weitgehend aus einer Umverteilung von Programmmitteln, doch betont die Landesregierung, dass insgesamt 1,1 Milliarden Euro zusätzlichen Geldes zur Verfügung stehen.
Bereits im Oktober erklärte Ministerin Theresia Bauer: „Das ist ein starkes Bekenntnis zum Wissenschaftsstandort.“ Rektor Schiewer, Vorsitzender der LRK, zeigte sich daraufhin zufrieden: „Der neue Vertrag sichert die Rahmenbedingungen für die Ausbildung der Studenten und erhält die Forschungsfähigkeit.“
Es handle sich allerdings um einen längst überfälligen Ausgleich, nicht etwa um üppige Ausstattung. Für intensive Betreuung in Kleingruppen würden die Mittel noch nicht genügen. Angela Kalous, Kanzlerin und somit Haushaltsverantwortliche der Universität Heidelberg, schließt sich dieser Kritik an: „Wir haben weit weniger bekommen, als wir gefordert haben. Allerdings waren die Aussichten vor einem Jahr rabenschwarz.“ Das bedeutet, dass dramatische Kürzungen in Heidelberg zunächst vom Tisch sind. Hier wird das Geld vor allem investiert, um den Grundhaushalt zu sanieren und gestiegene Mehrkosten auszugleichen. Die genaue Summe, die in Heidelberg ankommt, wird sich erst in den kommenden Wochen berechnen lassen.
Für die Bewilligung der Mittel haben sich die Hochschulen zur Umsetzung von Gegenleistungen verpflichtet. „Dabei handelt es sich aber weitgehend um Entwicklungen, die bei uns längst in Gang sind“, erklärt die Kanzlerin. Solche sind zum Beispiel die Anhebung von Qualitätsstandards oder etwa die Einrichtung eines Strategiefonds, um Geld für später anfallende Maßnahmen zu sparen.
Ebenfalls von der Überführung in die Grundfinanzierung betroffen sind die Qualitätssicherungsmittel (QSM). Nur ein kleiner Teil des ursprünglich üppigen Budgets bleibt den Studenten zur freien Verfügung. Grund für die Überführung ist, dass laut Ministerin Bauer die Gelder durch die Studenten nie in vollem Umfang genutzt worden waren. Aus der Studentenschaft hatte es deshalb Protest gegeben. Mit der Initiative „IchBrauchDieQSM“ schließen sich die hochschulpolitischen Gruppen zusammen.
von Christina Deinsberger