In drei Gremien wählen Heidelbergs Studenten nächste Woche ihre Vertreter: In den Studierendenrat (StuRa), die Fakultätsräte und den Senat. Doch was unterscheidet die Institutionen? Wo liegen ihre Aufgaben und Kompetenzen? Ein Überblick.
Der StuRa ist die Vertretung der Verfassten Studierendenschaft und ihr Legislativ-Organ: Er ist zuständig für Fragen ihrer Satzung. Er tagt alle zwei Wochen und diskutiert und entscheidet über eingebrachte Anträge. Jeder Student hat die Möglichkeit, einen solchen Antrag einzureichen.
Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, gliedert er sich in mehrere Ausschüsse. Der Wahlausschuss etwa ist für die Organisation der Hochschulwahlen verantwortlich. Eine Schlichtungskommission überwacht sie; außerdem prüft sie Beschwerden über Kompetenzüberschreitungen, wie sie vor Kurzem auftauchten, als der StuRa eine Busfahrt zu den Blockupy-Protesten in Frankfurt finanzierte.
Neben den Ausschüssen gibt es Referate, die für bestimmte Themenbereiche zuständig sind, etwa Finanzen, Verkehr, Ökologie oder Kultur.
Dem StuRa stehen Gelder zur Verfügung, die von jedem Studenten per Semesterbeitrags gezahlt werden. Derzeit zahlt jeder Student 7,50 Euro pro Semester an den StuRa. Davon finanziert er Ersti-Einführungen, Infomaterial oder Exkursionen. Die Verwendung dieser Mittel muss der StuRa offenlegen.
Die Fakultätsräte sind für alle Belange zuständig, die mit der jeweiligen Fakultät und den dazugehörigen Fächern und Instituten zu tun haben, etwa die Schaffung und Schließung von Studiengängen, die Einstellung von Professoren, das Lehrangebot. In ihm sitzen neben akademischen und nicht-akademischen Mitarbeitern und allen Hochschullehrern auch sechs bis acht studentische Vertreter, die gewählt werden und in der Regel Mitglieder der Fachschaften sind. Der Fakultätsrat entsendet je vier Vertreter in die Studienkommissionen, die Empfehlungen zur Lehre und zur Verwendung der Mittel abgeben.
Die Rolle der studentischen Vertreter im Senat ist die vielleicht am meisten unterschätzte, denn der Senat ist das zentrale Entscheidungsgremium der Universität – zumindest theoretisch. Auch wenn praktisch vieles im Rektorat beschlossen wird, so trifft der Senat doch alle grundlegenden Entscheidungen, zum Beispiel über die Schließung oder Umstrukturierung von Instituten. Nur 4 der 39 Mitglieder sind Studenten. Der StuRa kann einen Vertreter als beratendes Mitglied in den Senat entsenden, tut dies zurzeit aber nicht.
Die meiste Vorarbeit läuft in den Ausschüssen des Senats, die Empfehlungen ausarbeiten. Im Senat wird dann meist nur noch darüber abgestimmt. Um sich abzustimmen, treffen sich die studentischen Vertreter auch zwischen den Sitzungen. Ihr Einfluss ist allerdings aufgrund der Mehrheitsverhältnisse begrenzt.
Dementsprechend können wir uns da mit unseren Positionen nur selten durchsetzen“, erklärt Senatsmitglied Konrad Schröpfer von den Jusos. In Abstimmungen durchgesetzt haben sie sich, wie sein Amtskollege Jochen Gerber von der Grünen Hochschulgruppe ergänzt, erst „zwei oder drei Mal“. Größer ist die Chance, etwa bestimmte Satzungsänderungen mit Verweis auf rechtliche Probleme zu verhindern.
von Michael Abschlag
[box type=“shadow“ ]Das Interview mit Konrad Schröpfer und Jochen Gerber findet ihr hier.[/box]