Vier Mitglieder des RCDS Heidelberg (Ring Christlich-Demokratischer Studenten) haben eine Klage gegen die Verfasste Studierendenschaft (VS) an der Uni Heidelberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Sie fordern die Rückzahlung ihrer VS-Semesterbeiträge der letzten Jahre und wollen erreichen, dass die Satzung der VS mit dem aktuellen Studierendenrat-Modell für nichtig erklärt wird.
Die Ausgestaltung der VS verstoße gegen „grundlegende demokratische Prinzipien“, so der RCDS in einer Pressemitteilung. Sie vergleichen die Organisation der VS in StuRa und ausführende Referatekonferenz (Refkonf) mit einem „Rätemodell, dessen Konzeption sich eher am Kommunismus als am Grundgesetz“ orientiere.
Auch würden mit den „Zwangsbeiträgen“ der Studierenden „ideologische Projekte“ wie der umstrittene Bus zu den Frankfurter Blockupy-Protesten finanziert. Sie kritisieren weiter, dass der Hauptteil der StuRa-Mitglieder aus den Fachschaften kommt und nicht per allgemeiner Listenwahl bestimmt wird, was „keine demokratische Willensbildung“ zulasse.
Die Refkonf reagierte in einer eigenen Pressemeldung mit „Verwunderung“ auf die Klage. Man sehe keinerlei demokratischen Defizite, da auch die Fachschaftsvertreter im StuRa von den Fachschaften gewählt oder von gewählten Fachschaftsräten entsandt würden.
Desweiteren sei die Satzung von der Rechtsaufsicht der Universität geprüft und genehmigt worden, die „erfahrungsgemäß sehr kritisch im Umgang mit der Studierendenvertretung“ sei. Generell habe es einen „faden Beigeschmack“, dass der RCDS direkt eine Klage erhoben habe, ohne vorher eine andere Instanz wie die Schlichtungskommission der VS oder die Rechtsaufsicht der Uni anzurufen. „Wenn eine Gruppe sich nicht genug eingebunden fühlt oder meint, ihre Forderungen würden nicht gehört, dann ist der Ort dafür aber der Studierendenrat, nicht der Gerichtssaal“, sind sich die Vorsitzenden der VS in der Pressemitteilung sicher.
Der VS-Referent für Rechtsfragen, Glenn „Tenko“ Bauer, bezeichnet die Klage als „maximale Eskalation“, die vor allem dem „medialen Lärm“ diene. Der öffentliche Wirbel um die Klage hält sich bislang zwar in Grenzen, doch ihre Ankündigung auf der Facebook-Seite des RCDS sorgte schon für längere, Diskussionen in den User-Kommentaren.
In seiner Januar-Ausgabe wird der ruprecht die Klage eingehender thematisieren, über neue Entwicklungen werden wir aber zeitnah online berichten.
Von Simon Koenigsdorff