In einer Pressemitteilung vom 02.03.2016 solidarisiert sich die Verfasste Studierendenschaft Heidelberg (VS) mit dem AStA der Universität Frankfurt am Main.
Die Frankfurter Studierendenpresse hatte 2015 in mehreren Artikeln über das Vorgehen sogenannter „Pick-Up-Artists“ berichtet. Das Ziel der „Pick-Up-Artists“ sei es, möglichst viele Frauen zum Sex zu „verführen“. Ihre Methoden hätten, so der AStA-Artikel, mit Flirten jedoch nichts zu tun. „Pick-Up-Artists“ schreckten auch vor Vergewaltigung nicht zurück.
In den Artikeln werden einige „Pick-Up-Artists“ namentlich genannt. Einer der selbsternannten Verführungskünstler klagte daraufhin.
Das Oberlandesgericht verhängte eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, dass die Artikel Persönlichkeitsrechte verletzten. Vor allem aber, so das Oberlandesgericht, hätte die AStA-Zeitung ihr hochschulpolitisches Mandat überschritten. Das Thema habe nichts mit Hochschulpolitik zu tun und es sei somit nicht Aufgabe der Studierendenpresse, darüber zu berichten.
Gegen das Urteil protestierten zahlreiche Studierendenvertretungen.
„Pick-Up-Artists“ seien frauenfeindlich und menschenverachtend, heißt es in den Artikeln, und sie betrachteten Frauen als Objekte. Frauen seien im Grunde alle sexwillig; man müsse nur die richtige Taktik anwenden, um sie zu überzeugen. Diese würde auf Seminaren vermittelt, wo die Teilnehmer lernten, ablehnende Signale von Frauen zu ignorieren.
Den „Pick-Up-Artists ginge es darum Macht auszuüben. Laut AStA-Artikel forderten einige sogar die Legalisierung der Vergewaltigung von Frauen. Auch die Frankfurter Polizei warne davor, diese Gruppierungen Fuß fassen zu lassen.
Dass „Pick-Up-Artists“ auch an Universitäten anzutreffen sind, erkennt auch das Oberlandesgericht an. Die Studierendenvertretungen, die sich mit dem AStA Frankfurt solidarisiert haben, kritisieren auch deshalb das Urteil. Die Auseinandersetzung mit dem Thema überschreitet ihrer Meinung nach keinesfalls das Mandat; außerdem sei es nicht immer möglich, Allgemeinpolitik und Hochschulpolitik voneinander zu trennen. Es sei gefährlich, die Berichterstattung über sexualisierte Gewalt und Sexismus zu unterdrücken.
Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts veröffentlichten im Februar 2016 Vertretungen mehrerer Unis die betroffenen Artikel auf ihren Seiten. Sie erhielten daraufhin Abmahnungen einer Medienkanzlei. Am 02.03.2016 veröffentlichten abermals weitere hochschulpolitische Organisationen die Artikel, darunter der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften.
In ihrer Pressemitteilung spricht sich die VS gegen die Zensur von Sexismus-kritischen Texten und insbesondere die Einschüchterung von Berichterstattenden aus. Über Themen wie die „Pick-Up-Artists“ dürfe nicht geschwiegen werden.
Hier könnt ihr die Pressemitteilung der VS lesen: https://www.stura.uni-heidelberg.de/nachrichten/archive/2016/march/02/article/pressemitteilung-zur-klage-gegen-den-asta-frankfurt-am-main.html
Mehr zu dem Thema findet ihr auf der Seite des Freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften:
http://www.fzs.de/extra/show/353996.html
Von Hannah Lena Puschnig