Vom 14. bis 16. Juni können die Studierenden der Uni Heidelberg ihre politischen Vertreter wählen. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Was wird gewählt?
Insgesamt drei Gremien: Der Studierendenrat (StuRa) ist die größte studentische Interessenvertretung und das legislative Organ der Verfassten Studierendenschaft (VS). Außerdem die Fakultätsräte der jeweiligen Fakultäten, in denen sich Lehrende, Beschäftigte und Studierende treffen, sowie die studentischen Vertreter im Senat, dem höchsten Uni-Gremium.
Zusätzlich zu den Gremienwahlen befragt der StuRa außerdem gleichzeitig die Studierenden darüber, ob sie für einen um 2,40 Euro erhöhten Semesterbeitrag in Zukunft auch die „nextbike“-Mietfahrräder des VRN für eine begrenzte Zeit gratis nutzen wollen (der ruprecht berichtet auf Seite 1).
Wozu wählen?
Der StuRa soll nicht nur die Interessen der Studierenden vertreten, sondern verfügt auch über einen Haushalt von über einer halben Million Euro jährlich. Dieser speist sich aus den studentischen Beiträgen von 7,50 Euro pro Semester und wird zum Beispiel für studentische Gruppen, Kultur oder Serviceangebote ausgegeben. Außerdem verhandelt der StuRa über den Preis des Semestertickets.
Die Fakultätsräte entscheiden zum Beispiel über neue Studiengänge, Professuren und das Lehrangebot. Der Senat ist das zentrale Entscheidungsgremium der Uni. Er trifft alle grundlegenden Entscheidungen, bei denen so auch studentische Vertreter mitreden dürfen. Ihr Einfluss ist mit nur vier von 39 Mitgliedern aber begrenzt.
Wer wird gewählt?
Der StuRa hat maximal 124 Abgeordnete. Zur Hälfte sind das Abgeordnete aller Fachschaften, die teilweise entsandt, teilweise direkt gewählt werden. Bei der Wahl im Juni geht es aber vor allem um die andere Hälfte, die Listenvertreter. Die Zahl ihrer Sitze ist an die Wahlbeteiligung gekoppelt: je mehr Leute zur Wahl gehen, desto mehr der Sitze werden insgesamt verteilt. Die Listen, die bei der Wahl antreten, kommen meistens von politischen Hochschulgruppen, manchmal auch aus bestimmten Fachgebieten. Ihre wichtigsten Forderungen haben wir links zusammengestellt.
In den Fakultätsräten und im Senat geht es jeweils um eine begrenzte Zahl studentischer Vertreter. Bei den Fakultätsräten kommen sie oft aus den Fachschaften, für den Senat treten zum Beispiel auch politische Hochschulgruppen an.
Alle Studierenden der Uni sind wahlberechtigt. Bei der StuRa-Wahl sind zehn Stimmen zu vergeben, die auch auf verschiedene Listen verteilt werden können. Dabei darf eine Person maximal zwei Stimmen bekommen.
Bei den Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat gibt es jeweils so viele Stimmen wie Vertreter. Im Fall des Senats sind es vier Stimmen, bei den Fakultätsräten schwankt die Zahl zwischen fünf und acht. Briefwahl kann beim Wahlausschuss des StuRa bis zum 9. Juni beantragt werden.
Wo und wann kann ich wählen?
Es gibt vier Wahllokale. Sie befinden sich in der Neuen Uni, im Campus Bergheim, im INF 306 und bei der Medizin Mannheim. In welchem Wahllokal man zur Wahl gehen kann, hängt vom jeweiligen Hauptfach ab – eine Liste, wer wo wählt, stellt der StuRa im Internet bereit. Gewählt werden kann vom 14. bis zum 16. Juni, jeweils von 11 bis 16 Uhr.
Von Leonie Tinnefelder und Simon Koenigsdorff