Bei den StuRa-Wahlen treten neben „klassischen“, parteinahen politischen Hochschulgruppen auch Fachschaftslisten an. Die Fachschaften selbst sind jedoch bereits automatisch im StuRa vertreten. Sollten also nur etablierte politische Hochschulgruppen zur Wahl antreten?
Von Maximilian Böck
Bevor man sich mit der Frage befasst, welche Listen bei einer Hochschulwahl zuzulassen sind, sollte man zuerst folgende Begriffe voneinander unterscheiden können: Fachschaft. Fachschaftsrat. Fachschaftsinitiative. Fachrat. Studienfachschaft. Fakultätsrat. Viele wird es überraschen, dass es überhaupt Unterschiede zwischen diesen Gremien und Gruppen gibt, die meisten werden nicht einmal von allen etwas gehört haben. Das liegt vor allem daran, dass sie im Studienalltag selten eine Rolle spielen. Was politische Liste, was Organ der Studierendenschaft oder Gremium der Universität ist, kann man anhand dieser ähnlichen Begriffe nicht ohne Weiteres erkennen.
Aber genau darum geht es: Darf eine Liste, die zu allgemeinen Wahlen antritt, den Anschein erwecken, zu einem öffentlich-rechtlichen Gremium zu gehören? Der Streit entbrannte beispielhaft an der (politischen) Liste „Fachschaftsinitiative Jura – unabhängig, erfahren, engagiert“ (FSI Jura), wobei ähnliche Kritik auch bei der Liste der Medizinstudenten, der Liste aus Bergheim oder der der Biowissenschaften geübt werden muss. Es hilft dabei, einige der genannten Begriffe zu beleuchten: Die Fachschaft, oder „Studienfachschaft“, wie wir sie in Heidelberg nennen, hat eine feste Anzahl von Vertretern im StuRa, im Falle von Jura genau drei (andere mehr oder weniger, je nach Anzahl der Studenten).Diese Sitze im StuRa stehen ausschließlich Juristen zu und sollen gewährleisten, dass die Interessen der Jurastudenten angemessen gehört werden. Im StuRa soll auf diese Weise jeder Fachschaft – also Studenten gleichen Fachs – die Möglichkeit der Einflussnahme gewährt werden. Die „FSI Jura“ ist nun aber gerade kein Teil dieser (öffentlich-rechtlichen) Fachschaft, sondern eine hochschulpolitische Gruppe, wie etwa auch die Jusos, die Grünen, LHG oder der RCDS.
Wenn eine Trennung von Fachschaften und Listen im StuRa gewollt ist, dann darf es keine Fachschaftslisten geben.
Die „FSI Jura“ darf also auf keinen Fall den Anschein erwecken, Teil der Fachschaft Jura zu sein oder gar „die Fachschaft“, also die Gesamtheit aller Studenten dieses Fachs, zu vertreten. Fachschaften erfüllen wichtige Aufgaben an den Fakultäten und für die Studenten. Wenn aber eine Trennung von Fachschaften und Listen im StuRa gewollt ist, dann darf es keine zusätzlichen Fachschafts-Listen geben.Wenn Listen-Vertreter dieser „FSI Jura“ damit werben, „die Vertretung der Jurastudenten“ zu sein, dann machen sie sich einen Vorteil zu eigen, den sie eigentlich nicht haben dürften. Sie geben sich als „die Vertretung“ der Heidelberger Jurastudenten, was sie nicht sind. Bestenfalls sind sie eine politische Hochschulgruppe, die sich ausschließlich auf die Vertretung von Juristen versteht, was wohl eher Klientel-Gebundenheit als Unabhängigkeit vermittelt.
Die „FSI Jura“ hat bis zur Eröffnung eines gerichtlichen Verfahrens eine Facebook-Seite „Fachschaft Jura Heidelberg“ betrieben, warb mit einem Banner „Fachschaft Jura Heidelberg“ und hat in Vorlesungen mit dem Slogan geworben: „Wir als Vertreter der Fachschaft“. Auch auf Flyern für Partys macht es sich gut, zu schreiben: „Wir freuen uns auf euch. Eure Fachschaft!“ Wer absichtlich damit spielt, dass die Bezeichnungen kaum auseinanderzuhalten sind, der vergeht sich bewusst an der Transparenz und Gleichheit der Wahl und verschafft sich einen ungerechten Vorteil: Jede einzelne Fachschaft hat bereits eine feste Anzahl an Sitzen im StuRa, Listen hingegen nicht.
Wenn der Student, der an die Wahlurne tritt, nicht weiß, dass er nicht „seiner Fachschaft“, sondern einer politischen Liste seine Stimme gibt, dann ist die demokratische Grundlage der Wahl gefährdet. Es ist für einen durchschnittlich interessierten Studenten nicht zu erkennen, dass er durch die Wahlen zum StuRa keinen Einfluss darauf hat, wer ihn durch seine Fachschaft vertritt. Wenn er das aber glaubt, dann hat die gezielte Verirrung ihren Zweck erfüllt.