Der Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes wird überarbeitet. Die CDU-Fraktion setzt Änderungen an der Stellung der Hochschulleitung durch. Einwände von Studierenden werden kaum beachtet.
[dropcap]I[/dropcap]m Rahmen der Anhörungsphase zum Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG)hat die CDU-Fraktion im Landtag Anfang Januar einige Änderungen durchgesetzt. Bei der im Falle einer „tiefen Vertrauenskrise“ vorgesehenen Ur-Abwahl der Unileitung durch die Professoren wird das Quorum für ein Abwahlbegehren von 10 auf 25 Prozent erhöht, aus dem dreistufigen Wahlverfahren wird ein zweistufiges.
Darüber hinaus wird neben dem Rektor und dem Gleichstellungsbeauftragten auch der Kanzler der Universität automatisch stimmberechtigtes Senatsmitglied. Schließlich erhalten die Rektoren ein nicht bindendes Vorschlagsrecht für Dekane und die Position des Gleichstellungsbeauftragten soll nicht mehr rein weiblich, sondern neutral formuliert werden.
„Es geht uns darum, das Urteil des Verfassungsgerichts unter möglichst weitgehender Wahrung starker Leitungsstrukturen in der Hochschulverfassung umzusetzen“, begründet Sabine Kurtz, Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der CDU-Landtagsfraktion, die Änderungen. Die LHG-Novelle war beschlossen worden, nachdem der Verfassungsgerichtshof Baden-Würt-temberg 2016 die Regelung zur Wahl von Rektoren für verfassungswidrig erklärt und mehr Mitbestimmungsrechte für Professoren angeordnet hatte. Im Rahmen der Neuauflage ändern sich dabei weitere entscheidende Punkte: So wird eine neue Statusgruppe für Promovierende eingeführt, der Passus zum politischen Mandat der Verfassten Studierendenschaft (VS) wird gestrichen.
„Was die Änderungen bei der Ur-Abwahl angeht, so haben sich in der Anhörungsphase viele Interessenvertreter für eine Modifizierung stark gemacht“, betont Jochen Schönmann, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Wissenschaftsministeriums. Beide Regierungsfraktionen, CDU und Grüne, hätten die Änderung unterstützt, und auch das Wissenschaftsministerium selbst halte die nun bestehende Regelung für „absolut sinnvoll“. In der Stärkung der Position des Kanzlers sieht Sabine Kurtz hierbei zudem „ein deutliches Signal im Sinne der Steuerungsfähigkeit der Hochschulen.“
Eine klar andere Position vertritt Eva Gruse vom zusammenschluss freier studentInnenschaften (fzs): „Die Änderungen festigen und fördern enorm hierarchische Strukturen, beispielsweise durch die Stärkung der Hochschulleitung, was ganz klar studentischen Interessen entgegenwirkt.“ Bedenklich findet Gruse auch die nun neutrale Stelle der Gleichstellungsbeauftragten, die bisher von einer Frau ausgefüllt werden musste. „Dass die Stelle ab sofort auch von männlichen Personen besetzt werden kann, ist ein massiver Rückschritt beim Abbau von Ungleichheiten, denen Frauen in der Wissenschaft und an der Hochschule ausgesetzt sind“, erklärt sie.
Neben diesen nun modifizierten Aspekten gab es bereits an anderer Stelle heftige Kritik an der LHG-Novelle. So war insbesondere die Streichung des Passus zum politischen Mandat der VS von Seiten studentischer Interessenvertretungen stark bemängelt worden. Im Rahmen der ersten öffentlichen Expertenanhörung zur LHG-Novelle am 17. Januar wurde zudem die genaue Ausgestaltung der Statusgruppe für Promovierende kontrovers diskutiert.
Von Marie Therese Roux