Das Amtsgericht Heidelberg hat eine ehemalige Vorsitzende der Verfassten Studierendenschaft (VS) wegen Veruntreuung und Dokumentenfälschung schuldig gesprochen.
Wie die Pressesprecherin des Amtsgerichts, Claudia Zimmer-Odenwälder, bestätigte, veruntreute die Angeklagte 3786,90 Euro und fälschte darüber hinaus die Unterschrift eines Kommilitonen.
Sowohl die Richterin als auch die Staatsanwaltschaft sprachen sich bei dem Verfahren am 16. April für eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht aus. Die Angeklagte wurde verwarnt und muss nun lediglich das veruntreute Geld zurückzahlen. Die Prozesskosten muss sie nicht tragen. Von den knapp 4000 Euro hat sie bereits über die Hälfte zurückgezahlt, was auch von der Staatsanwaltschaft als mindernde Umstände anerkannt wurde.
Gegen die Beschuldigte wurde bereits im Oktober Anklage erhoben, nachdem andere Schlichtungsversuche, etwa eine außergerichtliche Einigung, scheiterten. Für eine Stellungnahme war die ehemalige Vorsitzende nicht zu erreichen.
Vorwürfe gegen sie waren im vergangenen Jahr laut geworden. Dort kamen bei Routineprüfungen der Buchführung Ungereimtheiten ans Licht, bestätigten die damaligen VS-Vorsitzenden Wolf Weidner und Kirsten Pistel. Es wurden Vorschüsse gezahlt worden, für die aber keine späteren Abrechnungen eingereicht wurden.
Die ehemalige Vorsitzende trat, bereits kurz nachdem auffiel, dass Geld fehlte, von allen Ämtern zurück. Inzwischen hat die VS Maßnahmen unternommen, um eine mögliche Wiederholung ausschließen zu können. Die VS bezieht ihr Budget, immerhin knapp eine halbe Million Euro im Jahr, größtenteils aus den 7,50 Euro Beitrag pro Studierendem und Semester.
Von Hannah Steckelberg
„Die ehemalige Vorsitzende trat, bereits kurz nachdem auffiel, dass Geld fehlte, von allen Ämtern zurück.“ Das entspricht nicht der Wahrheit. Es lagen Monate dazwischen, fast ein Jahr. Die Entscheidung zurück zu treten war auch nicht ihre Idee.
Der Kommilitone war ich, zu dem Zeitpunkt Finanzreferent. Nicht ein beliebiger Kommilitone.