Senats- und StuRa-Wahlen finden in diesem Jahr an getrennten Terminen im Juni und Juli statt. Warum das so ist und welche Probleme für die Hochschulgruppen entstehen.
Schon jedes Kind weiß: Doppelt gemoppelt hält besser. Getreu diesem Motto finden in diesem Jahr die Wahlen an der Uni Heidelberg an zwei getrennten Terminen statt. Die studentischen Mitglieder im Senat und den Fakultätsräten werden am 19. und 20. Juni gewählt. Die Wahlen zum Studierendenrat finden gemeinsam mit zwei Urabstimmungen Mitte Juli statt. Doch gilt bei Uni-Wahlen wirklich das Motto aus Kindertagen?
Dass in diesem Jahr anders als bisher die Wahlen getrennt stattfinden, hängt mit den Urabstimmungen zusammen. Für diese musste der StuRa einen Abstimmungstext beschließen, teilte der Wahlausschuss auf Anfrage mit. „Da die genauen Formulierungen auch auf den Stimmzetteln abgedruckt sein werden und potenziell wahlentscheidend sind, bedarf es hierfür besonderer Sorgfalt und ausreichend Beratungszeit“, so der Ausschuss. Die Uni hatte schon Ende Februar ihre Wahltermine für den Senat und die Fakultätsräte bekannt gegeben. „Somit blieb leider keine Zeit mehr, um die Urabstimmungen rechtzeitig zu beschließen und auf denselben Termin zu legen, den sich die Universität ausgesucht hat.“ Denn auch Urabstimmungen müssen mit ausreichender Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Dass die Wahlen nun aus diesen formalen Gründen an zwei verschiedenen Terminen stattfinden, könnte zum Problem für die politischen Hochschulgruppen werden. Denn zwei Wahltermine bedeuten für sie auch zweimal Wahlkampf. „Es ist für alle Hochschulgruppen eine zusätzliche Belastung, die sowohl in den Senatswahlen als auch in den StuRa –
Wahlen Plätze erringen wollen“, meint Claudia Guarneri von der Juso-Hochschulgruppe. „Die getrennten Termine sind sehr ungünstig für die politischen Listen, die ja sowieso schon einen Mehraufwand gegenüber den StuRa-Vertretern und Vertreterinnen haben, die einfach über eine Fachschaft ihren festen Platz haben“, so Guarneri. Auch Louisa Scherlach vom RCDS sieht Probleme mit den beiden Terminen. Neben einer höheren Belastung in personeller und finanzieller Hinsicht befürchtet sie vor allem, dass die ohnehin schon niedrige Wahlbeteiligung bei zwei Terminen sinkt. „Grundsätzlich sollen an der Universität möglichst viele Wahlen und Abstimmungen zeitgleich stattfinden“, meint auch der Wahlausschuss. Im nächsten Jahr werde man sich bemühen, die Wahlen wie gewohnt wieder an einem Termin stattfinden zu lassen.
Von den für sie ungünstigen getrennten Terminen lassen sich die Listen jedoch nicht vom Wahlkampf abhalten. „Wir werden uns selbstverständlich bemühen, so gut wie uns möglich ist, einen erfolgreichen Wahlkampf zu gewährleisten“, meint Scherlach. Auch die Jusos wird man beim Wahlkampf zu beiden Terminen sehen: „Das tun wir, weil wir natürlich in den Gremien Sitze erwerben möchten, um unsere politischen Forderungen auch anbringen zu können“, sagt Guarneri. „Dafür muss dann eben mehr Zeit aufgewendet werden als die letzten Jahre.“
Bleibt zu hoffen, dass auch die Studierenden in Heidelberg sich die Zeit nehmen, sich die Positionen der zur Wahl stehenden Listen anzuhören und dann bei beiden Terminen wählen zu gehen.
Von Esther Lehnardt
[box type=“shadow“ ] Senats-FAQ
Was ist der Senat?
Der Senat ist das zentrale Entscheidungsgremium der Universität und hat somit einen großen Einfluss auf das Universitätsgeschehen. „Er entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind“, so beschreibt das Landeshochschulgesetz seine Aufgaben.
Wie sehen die Mehrheitsverhältnisse aus?
Der Senat besteht aus 39 Mitgliedern: 19 davon haben qua Amt einen Sitz im Senat. Dazu gehören der Rektor Bernhard Eitel, die vier Prorektoren, die Kanzlerin, die Dekane sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Die restlichen 20 Mitglieder werden durch Wahl bestimmt. Dazu gehören Vertreter und Vertreterinnen von Hochschullehrenden, akademischen Mitarbeitenden, Beschäftigten in Administration und Technik und Studierenden. Zusätzlich steht nun Promovierenden, die vor kurzem als eine neue Statusgruppe anerkannt wurden, auch die Vertretung im Senat zu. Weil die Studierenden mit vier studentischen Vertretern zahlenmäßig unterrepräsentiert sind, finden studentische Belange nur wenig Gehör.
Gibt es öffentliche Tagungen?
Nein, der Senat tagt ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes hat sich daran nichts geändert.
Wo wird gewählt?
Insgesamt gibt es fünf Wahlräume: Zwei in der Altstadt, am Campus Bergheim, im Neuenheimer Feld und in Mannheim. Jeder Studiengang ist einem Wahllokal zugeordnet. Die Zuordnung bezieht sich auf das Hauptfach. Jeder und jede wählt also an dem Ort, an dem er oder sie im Hauptfach eingeschrieben ist. Wann wird gewählt? Am Dienstag und Mittwoch, den 19. Juni und 20. Juni 2018 jeweils von 10:30 bis 16:00 Uhr.
Wie wird gewählt?
Bei der Senatswahl haben alle Wahlberechtigten, also alle Studierenden, die an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind, vier Stimmen für die jeweils vier studentischen Vertreter und Vertreterinnen. Gewählt werden kann auch per Briefwahl. Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen nur bis zum 14. Juni 2018 beantragt werden können.
Von Julia Edelmann[/box]