Die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg hat die Bewerbungen von drei ausländischen Studentinnen zur Promotion zum Doktor der Humanwissenschaften abgelehnt. Dies geht aus Unterlagen des Doktorandenkonvents hervor. Damit stehen Stipendien und Forschung von den Studentinnen in Gefahr.
Der Doktor der Humanwissenschaften (Dr. sc. hum.) wurde eingeführt, damit fachfremde Doktoranden an medizinischen Instituten nicht mehr offiziell an anderen Fakultäten promovieren müssen. Zudem gilt der Dr. med. hinsichtlich Anspruchs und Umfangs als nicht vergleichbar mit einem PhD – im Gegensatz zum Dr. sc. hum. Deswegen vergeben die Begabtenförderungswerke für den Dr. med. keine Stipendien – von denen ausländische Studierende oft abhängen.
In einem Fall schloss eine indonesische Ärztin im September 2018 den Master of Science in International Health mit der Note 1,7 ab und reichte ihre Bewerbung zur Promotion zum Dr. sc. hum. im Oktober ein. Sie erhielt im Februar 2019 eine Zusage für ein Stipendium vom Deutschen Akademischen Auslandsdienst. Wenn sie bis Ende März keine Zulassung vorweisen kann, verliert sie ihr Stipendium.
Mit einem ähnlichen Problem sieht sich eine tansanische Ärztin konfrontiert: Sie reichte ihre Bewerbungsunterlagen zur Promotion zum Dr. sc. hum. im Februar 2018 ein. „Der Plan am Ende meines Studiums ist es, in mein Heimatland zurückzukehren und Frauen und Kindern zu helfen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, und auch zur Entwicklung des Wissenschaftsbereichs in Tansania beizutragen, weshalb eine Promotion sehr wichtig ist“, schreibt die Tansanierin auf Anfrage.
Der Antrag wurde vom Promotionsbüro Ende März desselben Jahres aus formalen Gründen abgelehnt. Doch auch sie erhielt bereits eine Zusage für ein Stipendium vom Hilfswerk „Brot für die Welt“. Der Stipendiengeber hatte sich bereits 2016 beim Dezernat für Internationale Beziehungen über die Promotionswürdigkeit der Studentin erkundigt, welche auf diese Anfrage hin bestätigt wurde. In einem Schreiben vom April 2018 äußerte sich die Organisation kritisch über die Situation und bat die Universität um die Zulassung der Tansanierin zur Promotion. Zuletzt zeigte sich die Stiftung in einer Stellungnahme im März 2019 bestürzt über die Entscheidung des Ausschusses.
Seit etwa anderthalb Jahren wartet dagegen eine iranische Absolventin des Master of Science in International Health: Ihre Bewerbungsunterlagen hatte sie bereits im November 2017 eingereicht. Obwohl solche Verfahren üblicherweise höchstens einen Monat beanspruchen, wurde ihr erst im Februar 2018 mitgeteilt, dass ihre Bewerbung abgelehnt wird – ausschließlich aus formalen Gründen, die die Iranerin irritieren. „Ein Monat vor meiner ersten Ablehnung wurde ein anderer Student aus dem Iran mit einem einjährigen Master zur Promotion zugelassen“, teilte sie auf Anfrage mit.
Vor der finalen Entscheidung nahm sie die Möglichkeit einer Anhörung in Anspruch und legte Widerspruch im Juli 2018 gegen den Ablehnungsbescheid ein. Bis heute erhielt sie jedoch keine Antwort.
„Ich hoffe, dass es zu einem baldigen Dialog kommt, um eine Lösung für die drei betroffenen Studierenden und zukünftige Zulassungsverfahren zu finden“, so Linda Shen, die Vertreterin des Vorstands des Doktorandenkonvents. Inwiefern eine Lösung jedoch absehbar ist, ist derzeit unklar.
Von Eduard Ebert