Gasthörer dürfen viele Vorlesungen nicht besuchen. Einige von ihnen fühlen sich diskriminiert
Sich nach dem Arbeitsleben noch einmal frei und ohne Druck mit den Dingen befassen, die einen interessieren: Das ist für viele Gasthörer ein Grund, ihre Zeit in den Hörsälen zu verbringen. So auch Günther, der seit 2015 Gasthörer ist, seit dem Sommersemester 2019 auch in Heidelberg. Doch bereits die Anmeldung nimmt er als sehr veraltet wahr: Online-Anmeldungen sind nicht möglich und der Gasthörerschein wird noch per Hand ausgefüllt. Nach Angaben der Universität sei eine Online-Anmeldung jedoch langfristig geplant.
Als Günther sich für einige Vorlesungen einschreiben will, darunter eine Vorlesung der Rechtswissenschaft, wird ihm von der Studierendenadministration mitgeteilt, dass das Fach zulassungsbeschränkt sei. Gasthörer könnten grundsätzlich keine Veranstaltungen von NC-Fächern belegen. Laut der Universität könnten Gasthörer nur an Vorlesungen teilnehmen, die ausreichend Kapazität bieten. In diesem Zusammenhang würden, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, grundsätzlich keine Gasthörer in den NC-Fächern zugelassen.
Eine Vorlesung, die ebenfalls nicht für Gasthörer zur Verfügung steht, ist „Verfassungsgeschichte der Neuzeit“. Per Schnupperstudium für Studieninteressierte ist der Besuch jedoch möglich. Die Universität begründet das damit, dass es sich hierbei um unterschiedliche Zielgruppen handele. Das Schnupperstudium wende sich an die Zielgruppe Schüler, die sich zur Studienorientierung vor Ort einen Eindruck verschaffen wollten. Dazu könnten – zeitlich begrenzt auf ein bis drei Wochen – Vorlesungen besucht werden. Dagegen wende sich das Gasthörerangebot an Interessierte, die an Vorlesungen teilnehmen wollen, ohne dabei als ordentlicher Studierender eingeschrieben zu sein. Anders als beim Schnupperstudium gelte die Teilnahme für ein volles Semester und sei daher an vorhandene Kapazitäten gebunden.
Nach mehrfachen Beschwerden erhält Günther im September 2019 eine E-Mail von der Studierendenadministration, die erklärt, dass Gasthörer in Ausnahmefällen zu Vorlesungen eines zulassungsbeschränkten Studienganges zugelassen werden können. Nämlich dann, wenn der Dozent bescheinigt, dass eine ausreichende Kapazität vorhanden ist. Für das Wintersemester 2019/20 schickt Günther für sieben Vorlesungen E-Mails an die jeweiligen Dozenten. Er erhält durchweg positive Rückmeldungen und Genehmigungen für alle sieben Vorlesungen. Für fünf von diesen meldet sich Günther schriftlich per Post an. Als er seinen Gasthörerschein erhält, ist dieser nur für zwei der fünf Vorlesungen ausgestellt. Für die anderen drei erhält er trotz Genehmigung der Dozenten keine Zulassung. Die Studierendenadministration begründet das damit, dass die Kapazität eine rechtlich definierte Größe sei und nicht die Größe eines Hörsaals.
Unabhängig davon wäre es aus Sicht der Universität wünschenswert, das Gasthörerprogramm zu erweitern und moderner auszugestalten. Studierende im „normalen“ Studium müssten aber weiterhin Vorrang haben.
von Manuel Kraiss
Manuel Kraiss studiert Economics. Er schreibt seit Herbst 2019 für den ruprecht - vor allem über Geschehnisse rund um Heidelberg und die Universität.