Seit Jahren geht der Trend in Deutschland gen Stadt. Vor allem junge Leute und damit künftige Berufseinsteiger kehren ländlichen Gegenden vermehrt den Rücken zu, um ihre Karriere im Städtischen zu beginnen. Zurück bleibt die ältere Bevölkerung und mit ihr ein demographisches Ungleichgewicht, was zu Versorgungsengpässen führt. Vor allem im medizinischen Sektor mangelt es an Nachwuchs, speziell im hausärztlichen Bereich. Folge ist ein ruraler Ärztemangel, der durch die altersbedingt erhöhte Nachfrage besonders ins Gewicht fällt.
So haben es sich Sozialministerium und Kassenärztliche Vereinigung (KV) zur Aufgabe gemacht, dieser Entwicklung in Form von Förderungen entgegenzuwirken.
Mit finanzieller Unterstützung soll die Niederlassung auf dem Land attraktiv gemacht werden. Das Werben hierfür beginnt bereits im Studium. So vergütet die KV ein allgemeinmedizinisches Tertial im Praktischen Jahr mit 744 Euro pro Monat und auch Hospitationen und Famulaturen in hausärztlichen Praxen werden finanziell unterstützt. Darüber hinaus bietet das Sozialministerium bundesweit ein Stipendienprogramm für Humanmedizinstudenten ab dem 7. Semester an. Die Förderung besteht aus 300 Euro monatlich über maximal 24 Monate und bei Absolvierung eines Praktikums in einem Förder-areal, zusätzlich einmalig 150 Euro für Fahrt- und Übernachtungskosten. Voraussetzung ist die Verpflichtung zur fachärztlichen Weiterbildung in festgelegten Gebieten und anschließende hausärztliche Niederlassung in diesen Regionen für mindestens fünf Jahre. Kommen Stipendiaten dem nicht nach, kann es zur partiellen oder vollständigen Rückforderung der Beträge kommen.
Neben Studierenden stehen approbierte Ärzte im Fokus der Förderung. Bereits in der Facharztausbildung kann eine Unterstützung von monatlich 4 800 Euro bei der KV beantragt werden, die neben der Allgemeinmedizin unter anderem auch Kinder-, Frauen-, HNO-Ärzte und ärztliche Psychotherapeuten umfasst. Geht es Richtung Niederlassung bietet die KV in ihrem Programm „Ziel und Zukunft“ in den ausgeschriebenen Fördergebieten bis zu 80 000 Euro Zuschuss für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis, bis zu 40 000 Euro für eine Zweigpraxis, 2 000 Euro im Monat pro angestelltem Arzt und weitere Fördergelder für Praxen, die Suchtbehandlungen durchführen. Entsprechende Gebiete können auf der Seite der KV eingesehen werden.
Auch das Sozialministerium hat bereits 2012 ein ähnliches Programm mit Namen „Landärzte“ ins Leben gerufen, was sich laut eigenen Angaben großer Beliebtheit erfreut. Hier unterscheiden sich die Finanzierungspläne nach vollem und partiellem Versorgungsauftrag und nach Gebieten mit akutem und perspektivischem Versorgungsmangel. Dabei handelt es sich um Gemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern, die anhand ihrer Einwohner zu Arzt-Relation eingeteilt werden. In ‚akuten‘ Gebieten können Allgemeinmediziner, Kinder- und Jugendärzte und hausärztlich tätige Internisten bis zu 30 000 Euro bei vollem und 20 000 bei partiellem Auftrag beantragen, in ‚perspektivischen‘ bis zu 20 000 beziehungsweise 15 000. Vorausgesetzt wird die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit binnen sechs Monaten nach Zulassung.
Dank dieser Maßnahmen darf man hoffen, dass Erfolge nicht lange auf sich warten lassen und der eine oder andere die Reize des Landlebens für sich entdeckt. (jub)
Von Julian Bucur
Nicolaus Niebylski studiert Biowissenschaften. Beim ruprecht ist er seit dem Sommersemester 2017 tätig – meist als Fotograf. Er bevorzugt Reportagefotografie und schreibt über Entwicklungen in Gesellschaft, Kunst und Technik. Seit November 2022 leitet er das Ressort Heidelberg. Zuvor war er, beginnend 2019, für die Ressorts Studentisches Leben, PR & Social Media und die Letzte zuständig, die Satireseite des ruprecht.
exzellenter, hochinteressanter Artikel, gerade für junge Ärzte – gutes Plädoyer für die Sache! vielen dank.