Wir haben mit Janina Steinert von der TU München über die erste große Studie zum Thema häusliche Gewalt in Deutschland während des Lockdowns gesprochen. Nach dieser Erhebung sollen 945.000 Frauen von ihren eigenen Partnern zum Geschlechtsverkehr genötigt bis vergewaltigt worden sein. Inzwischen haben sich hierzu die Frauenrechtsorganisationen UN Women Deutschland und der bff geäußert.
„Die Hochrechnung bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen. Schon sehr früh hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen davor gewarnt, dass sich im Schatten der Corona-Pandemie eine zweite Pandemie verstärkt: häusliche Gewalt“, so Bettina Metz, Geschäftsführerin UN Women Deutschland. Metz verweist zudem auf eine Studie des Bundeskriminalamtes. Aus dieser gehe hervor, dass bereits vor Corona jeden Tag in Deutschland sieben Frauen von ihrem Partner genötigt oder vergewaltigt wurden. „Die Corona-Pandemie und der Lockdown wirken wie ein Brandbeschleuniger auf dieses gravierende Problem. Die dramatisch angestiegenen Anrufe bei Hilfetelefonen um bis zu 30 Prozent innerhalb eines Monats bestätigen diesen Trend“, erläutert Metz.
Schon Ende 2019, machte UN Women Deutschland in einer Onlinepetition auf die besondere Bedrohung durch häusliche Gewalt aufmerksam. Aus Sicht von Metz war es daher „zu befürchten, dass beengte Wohnverhältnisse, Zukunftsangst und Existenzsorgen zu einer Verschärfung der Situation führen.“
In der besonderen Situation des Lockdowns fühlen sich laut Metz viele Frauen beengt. Sie empfiehlt für einen zweiten Lockdown den Ausbau von Onlineangeboten, um einen niederschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten schaffen. Katja Grieger, die Geschäftsführerin des bff, fordert: „Im Zusammenhang mit der Pandemie müssen künftig alle Maßnahmen auf ihre unterschiedlichen Wirkungen auf die Geschlechter geprüft werden.“
Sowohl Metz als auch Grieger verweisen auf die Istanbul-Konvention, einen internationalen Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Deutschland ist die Konvention seit 2018 in Kraft. Die Bundesrepublik verpflichtet sich damit unter anderem, Frauen umfassend vor häuslicher Gewalt zu schützen. Zudem soll es für die Opfer ausreichende Hilfsangebote geben. Damit sind etwa genügend Plätze in Frauenhäusern gemeint.
Hier sieht Grieger Nachholbedarf: „Wir und viele andere Organisationen kämpfen seit Jahrzehnten dafür, dass geschlechtsbezogene Gewalt inklusive häuslicher Gewalt in Politik und Gesellschaft angemessen berücksichtigt wird. Leider gab und gibt es noch immer zu wenige nachhaltige Maßnahmen, vor allem flächendeckend zu wenig Geld für die Unterstützung der Betroffenen und für Prävention.“ Laut Metz fehlen „mehr als 14.000 Plätze in deutschen Frauenhäusern“. Sie fordert „ein verbindliches Bundesgesetz, das jeder Frau ein Recht auf Schutz und auf einen Frauenhausplatz gibt“.
Von Emanuel Farag und Mareike Gaide
Emanuel Farag hat sein Philosophiestudium unterbrochen. Für den ruprecht schrieb er bereits von 2011-2013 in allen Ressorts. 2012 leitete er das Ressort Hochschule. Seit 2020 publiziert er wieder in seiner Freizeit für den ruprecht und arbeitet ansonsten hauptberuflich im Geschäftskunden-Vertrieb.