Die Schließung von Gastronomie und Kultureinrichtungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen trifft nicht nur die Eigentümer der Betriebe hart. Auch die Angestellten bekommen die Folgen der Schließungen schmerzhaft zu spüren – darunter viele Studierende. Für sechs von zehn Studierenden ist der Nebenjob aber unverzichtbar, wie der Spiegel kürzlich berichtete.
Mit diesem Problem hat sich der Nachrichtenpodcast der Zeit „Was jetzt?“ bereits im Juli beschäftigt. Darin wurde die Situation von Studierenden alles andere als rosig geschildert. Zwar hätten viele Studierende einen Antrag auf Soforthilfe beim Staat gestellt, davon seien im Juni aber nur die Hälfte bewilligt worden. Problematisch sei dabei vor allem, dass die Ablehnung oft nur mit einem wenig aussagekräftigen Schreiben oder manchmal sogar gar nicht begründet worden sei.
Die Folge: Studierende liehen sich Geld von Freunden, zögen zurück zu ihren Eltern oder seien gezwungen, ihr Studium ganz abzubrechen.
In dem Podcast ist Jacob Bühler, Vorstand im freien Zusammenschluss von Student*innenschaften der bundesweiten Studierendenvertretung, zu Gast. Er erzählt: „Es ist natürlich schwierig, wenn man die Stadt verlassen muss, in der man studiert und sich einen Freundeskreis aufgebaut hat, um wieder zu den Eltern zu ziehen.“
So sah die Situation im Sommer aus. Doch was hat sich bis Ende des Corona-Jahres verändert? Nachdem man die Überbrückungshilfen Ende September eingestellt hatte, ließ man sie zwei Monate später aufgrund des „Lockdown-Lights“ wiederaufleben.
Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten haben Studierende seit Mitte November wieder die Möglichkeit zur Antragstellung auf eine Überbrückungshilfe in Höhe von 100 bis 500 Euro. Voraussetzung dafür ist eine „akute pandemiebedingte Notlage“ der Studierenden. Das meint unter anderem einen Kontostand von weniger als 500 Euro. Zudem ist für jeden Monat eine erneute Antragsstellung erforderlich. Enden sollen die Überbrückungshilfen voraussichtlich im März 2021.
Neben den Überbrückungshilfen ist zudem oft die Rede vom KfW-Kredit. Doch was ist das eigentlich genau? Der KfW-Kredit existiert auch außerhalb von Pandemiezeiten. Er hat eine Höhe von 100 bis 650 Euro und kann unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern monatlich ausgezahlt werden. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe, und auch zum Bafög, muss der KfW-Kredit jedoch vollständig zurückgezahlt werden – normalerweise mitsamt Zinsen. Diese Regelung wurde für Auszahlungen vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Studierenden werden die Zinsen erlassen. Ab dem neuen Jahr gilt dann wieder der reguläre Zinssatz.
Seit der Podcastfolge der Zeit hat sich also weder die Corona-Lage noch die finanzielle Situation vieler Studierender verbessert. Da bleibt nur zu hoffen, dass die staatlichen Hilfen greifen und das Schlimmste abfedern.
Laura Kress studiert Jura und schreibt seit dem WiSe 2020 für den ruprecht. Besonders gerne widmet sie sich Themen im Hochschulbereich oder verfasst Glossen.