Der Mond ist wieder zu einem attraktiven Ziel in der Raumfahrt geworden und damit geht auch ein erhöhtes Konfliktpotential einher.
Deswegen hat das kanadische Parlament in Ottawa am 28. April einen Entwurf zur Strafverfolgung bis zum Mond verabschiedet. Dieses neue Gesetz soll immer dann greifen, wenn die Kanadier:innen Opfer oder Täter einer Straftat werden oder die Straftat einen Bezug zu einem von Kanada unterstützten Projekt hat. Die Kanadier:innen sind die ersten, die die Rechtslage auf dem Mond klar definieren.
Hätte Matthias Maurer in seinen letzten Tagen auf der ISS eine Straftat begangen, würden die für die ISS festgeschriebenen Regeln gelten. Dort gilt das Strafrecht des jeweiligen Landes, in dessen Raumschiffmodul die Straftat begangen wurde sowie das nationale Recht der Betroffenen.
Das gilt jedoch nicht für den Mond. Der Mond wird als internationaler Gemeinschaftsraum verstanden und ist mit dem UN-Weltraumrecht durch gewisse Grundregeln juristisch abgesichert. Allerdings beinhaltet die Ordnung des Völkerrechts nicht das Strafrecht. Bisher galt grundsätzlich, dass Raumfahrer:innen ihre nationalen Rechte mit in den Weltraum und somit auf den Mond nehmen. Kanada geht mit seiner strafrechtlichen Erweiterung nun auf „Nummer sicher“ und legt eindeutig fest, wer wie auf der Mondoberfläche oder in der Mond-Raumstation von kanadischer Seite aus strafrechtlich verfolgt werden kann. Ausschlaggebend für diese Änderung ist die Mondmission „Artemis“ zum Jahr 2024/2025, welche von der US-Raumfahrtagentur NASA geleitet wird. Auch die kanadische Raumfahrtbehörde CSA, die Europäische Weltraumagentur ESA und die Japan Aerospace Exploration Agency sind daran beteiligt.
Die Mondmission setzt sich zum Ziel, zuerst den Mond zu umrunden und rund 51 Jahre nachdem der erste Mensch auf dem Mond war, ihn auch wieder zu betreten. Seit 1972 hat niemand mehr einen Fuß auf Erdtrabanten gesetzt.
Bei der Artemis-Mission soll nun auch die erste Frau auf den Mond reisen. Da Frauen aufgrund ihrer physischen Merkmale anfälliger für radioaktive Strahlung seien, sollen dieses Jahr noch zwei weibliche Messpuppen in einer unbemannten Kapsel den Mond umrunden, um die Strahlenbelastung zu messen. Das ist damit die erste geschlechtsspezifische Messung im All.
Bisher wurden keine Straftaten im Weltraum begangen. Bis auf eine: Eine Astronautin soll von der ISS unbefugt auf das Bankkonto ihrer Ex-Partnerin zugegriffen haben. Wer wird also das nächste kosmische Verbrechen verüben?