Als Student:in kannst du auch ohne Einkommen einiges aus deiner Steuererklärung rausholen. Dafür bist du am besten im Zweitstudium oder in deiner Zweitausbildung (das heißt mit Ausnahmen im Master, zweiten Bachelor, ersten Bachelor nach einer Ausbildung, duales Studium). So kannst du zum Beispiel deine Studienkosten, also dein neues Notebook, das Semesterticket, Lernmaterialien, deine Studiengebühren oder deine Anreise zur Uni über den Verlustvortrag steuerlich geltend machen. Das sind die sogenannten Werbungskosten, welche im Entstehungsjahr abgesetzt werden müssen. Hebe dafür deine Belege auf, um deine Ausgaben notfalls nachzuweisen. Für einiges gibt es auch Pauschalen, du musst also nicht für jeden Bleistift einen Beleg haben.
Die steuerliche Verrechnung erfolgt allerdings erst nach Berufseinstieg mit der ersten verpflichtenden Steuererklärung. Hier werden die Werbungskosten deines Studiums mit der Steuererklärung verrechnet, du bekommst also nicht die volle eingereichte Summe wieder. Auch Versicherungen für Beruf und Ausbildung sowie zur Gesundheitsvorsorge und zur Einkommensabsicherung können steuerlich abgesetzt werden. Das kommt in Frage, wenn du dich selbst versichern musst, weil du über 25 Jahre alt bist oder monatlich über 450 Euro verdienst.
Wenn du dich im Erststudium oder deiner Erstausbildung befindest, kannst du deine Studienkosten über die Sonderausgaben absetzen. Sonderausgaben können immer nur im Jahr des Entstehens von der Steuer abgesetzt werden, und das bis zu maximal 6000 Euro. Verdienst du neben dem Studium in einer Anstellung Geld, zahlst du in der Regel die Lohnsteuer. Diese kannst du in jedem Fall über eine freiwillige Steuererklärung direkt zurückholen. Dafür hast du vier Jahre Zeit. Für das Jahr 2018 musst du deine Steuerklärung spätestens bis zum 31. Dezember 2022 in der Stadt deines Hauptwohnsitzes abgeben.
Für das jeweilige Jahr solltest du nicht mehr als den Grundfreibetrag verdient haben, um die Lohnsteuer wiederzubekommen, es sei denn, du kannst sie mit deinen Werbungskosten oder Sonderausgaben verrechnen. Der Grundfreibetrag wird für jedes Jahr neu gesetzt: 2018 waren das 9000 Euro. Pflicht ist die Steuererklärung dann, wenn du im letzten Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommen hast, du und dein:e Ehepartner:in die Steuerklassen drei und fünf haben oder die Klasse vier mit Faktor haben. (Als ledige:r Student:in teilt dich das Finanzamt der Steuerklasse eins zu.)
Auch wenn du selbstständig, freiberuflich oder bei mehreren Arbeitgeber:innen arbeitest, ist die Steuerklärung eine Pflicht. Für deine Steuererklärung solltest du deine Steuer-ID bereithalten, deinen Lohnsteuerbescheid, eine Liste mit allen studienbedingten Ausgaben und die zugehörigen Belege. Du siehst, es lohnt sich, die Zeit zu investieren und eine Steuerklärung abzugeben.
Ihr schreibt oben „mit der ersten verpflichtenden Steuerklärung“ nach Berufseinstieg. Die Voraussetzungen, unter denen Steuerpflichtige verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, ändern sich aber durch den Berufseinstieg nicht. In vielen Fällen wird die Steuererklärung nach dem „echten“ Berufseinstieg daher auch nicht verpflichtend sein (z.B. wenn man Single ist, nur Lohneinkünfte hat und keine der von euch ja genannten Ausnahmen greifen).