Seit dem Wintersemester 2017/2018 müssen internationale Studierende an Hochschulen eine Studiengebühr in Höhe von etwa 1500 Euro pro Semester zahlen. Dies betrifft Personen, die für ihr Studium in Baden-Württemberg aus einem Land anreisen, das nicht in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum, wie unter anderem Norwegen oder Liechtenstein, liegt.
Geklagt hatte ein internationaler Student an einer baden-württembergischen Hochschule. Er stützt seine Klage unter anderem mit einem Artikel aus der Landesverfassung, der jedem Menschen ohne Rücksicht auf dessen Herkunft eine Ausbildung sichert. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage jedoch zurück.
Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Position unter anderem damit, dass sich der Artikel primär an deutsche Staatsbürger:innen und in Deutschland lebende Ausländer:innen richte.
Das Aktionsbündnis gegen Bildungs- und Studiengebühren zeigt sich enttäuscht: „Es macht uns traurig, dass wir für die vielen Betroffenen, die durch die Gebühr in eine finanzielle Schieflage geraten sind, keine Verbesserung bewirken konnten“ sagt er zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Das Aktionsbündnis erörtere seiner Website zufolge momentan weitere Schritte und prüfe das Urteil juristisch.
Hintergrund:
2017 beschloss der Landtag diese Änderung hin zu erhöhten Studiengebühren für internationale Studierende. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das für die Hochschulen verantwortlich ist, begründet diese Entscheidung unter anderem mit steigenden Studierendenzahlen. Außerdem seien die Gebühren wichtig für die Hochschulfinanzierung.
Für internationale Studierende in Heidelberg bedeutet dies: Neben den regulären Studiengebühren zahlen sie die Studiengebühr für internationale Studierende, sodass sie pro Semester 1671,80 Euro zahlen müssen.
Mai Saito (sie/ihr) studiert Mathematik, Alte Geschichte und Philosophie. Beim ruprecht mit dabei ist sie seit SoSe21. Vornehmlich schreibt sie Meldungen und Artikel für das Wissensschaftsressort.