Der Mobilitätszuschuss der EU für Auslandssemester enttäuscht – Förderungen fallen geringer aus als gedacht und decken nicht den gesamten Aufenthalt. Betroffene berichten von den Auswirkungen
Eigentlich stand schon alles fest. Im Frühjahr 2023 hatte sich Miriam* auf ein Erasmussemester an der juristischen Fakultät Warschau beworben. Für den Start in das Auslandssemester fehlte nur noch das Grant Agreement, der Vertrag mit der zuständigen Behörde, dem Deutschen Akademischen Ausdauschdienst (DAAD). In dem Grant Agreement festgelegt: die Höhe des Mobilitätszuschusses für Miriam. Lange hatte sie von ihrer Fakultät keine Information zur Höhe der Finanzierung bekommen. „Erst mit der Zusage im April hat man uns zur Orientierung auf die Monatspauschale vom Vorjahr verwiesen.“ Der Umfang des Mobilitätszuschusses der beiden Vorjahre findet sich auch auf der Website des Dezernat Internationale Beziehungen. Doch leider war dieser Hinweis für Miriam irreführend. Im Grant Agreement, das Anfang Juli eintrudelte, wurde Miriam nur die Hälfte des Orientierungswerts zugesprochen, und das nur wenige Wochen vor ihrer Abreise.
Alexandra Braye, Erasmus-Hochschulkoordinatorin beim Dezernat Internationale Beziehungen, sagt, auch sie wisse lange Zeit nicht, wie viel Geld für das nächste Programmjahr zur Verfügung stehe. Das Geld der EU-Kommission werde über die nationalen Agenturen, in Deutschland der DAAD, verteilt. „Anfang Februar stellen wir unseren Antrag, in dem wir die Mittel für eine geschätzte Anzahl an Studierenden beantragen. In der Regel bekommen wir erst im Juni Bescheid, wie viel Geld zur Verfügung steht.“ Anfang Juli erfahren die Studierenden dann, wie viel Unterstützung sie erhalten. Seit 2017 hat der DAAD festgelegt, dass der Zuschuss als monatliche Pauschale ausgezahlt wird und nicht mehr einfach durch die Anzahl der Antragstellenden geteilt wird. Die einzige Stellschraube, die dem Dezernat bleibt, ist die Länge der Förderung.
In der Realität bedeutet das, dass Studierende meist nur für die Hälfte ihrer Erasmuszeit einen Zuschuss erhalten. „Das letzte Programmjahr, in dem wir tagesgenau fördern konnten, war 2021. Pandemiebedingt sind nur wenige Studierende ins Ausland gegangen, aber seitdem steigt jedes Jahr die Anzahl der Erasmusstudierenden. Die Mittel leider nicht“, so Braye. Im letzten Jahr hätten sie für 900 Studierende einen Antrag gestellt, aber nur für 590 die Mittel erhalten. Damit manche Studierende nicht leer ausgehen, werden alle nur für einen kürzeren Zeitraum gefördert. „Wir halten uns davon zurück, konkrete Aussagen über die Höhe des Zuschusses zu machen. Bevor wir nicht den Zuwendungsvertrag vom DAAD erhalten haben, können wir das auch gar nicht.“ Die Kurzfristigkeit sei leider Teil des Systems.
Das bedeutet aber für einige Studierende, dass sie, wenn sie ihr Grant Agreement mit dem final feststehenden Zuschuss in den Händen halten, bereits Mietverträge in ihrer Erasmusstadt unterschrieben haben. Miriam beantragte dann auf Anraten der Erasmuskoordinatorin das Auslandsbafög. „Die Möglichkeit war bis dahin von offizieller Seite nie erwähnt worden,“ erklärt sie. Der Antrag wurde erst im November bewilligt, als Miriam längst im Ausland war. Auch andere Studierende berichten, dass es für sie überraschend kam, wie niedrig der Zuschuss ausfiel. Die Fakultäten begründen die niedrigen Pauschalen häufig damit, dass sich mehr Studierende auf einen Erasmusplatz beworben hätten als antizipiert wurde. Auch Alex hat erst kurz vor ihrem Erasmusaufenthalt erfahren, dass sie weniger Geld bekommen würde als gedacht, weil zu viele Plätze vergeben worden seien. „Es wurde so rübergebracht, als wäre das eher was Besonderes, aber im Nachhinein hab ich erfahren, dass das im Jahr vor mir auch schon so gelaufen ist.“
Auch wenn von Seiten des Dezernates schon von Beginnn an klar ist, dass die Höhe des Zuschusses erst sehr spät bekannt ist und selten die gesamte Zeit im Ausland abdeckt, kommt diese Information anscheinend nicht bei den Studierenden an. Auch wenn die Fakultäten nicht für die Finanzierung zuständig sind, sind die Studierenden auf die Kommunikation von dieser Seite angewiesen. Doch auf diese kann man sich offensichtlich nicht verlassen. Das ist nicht nur frustrierend, sondern bedeutet im Endeffekt eine weitere Hürde für Studierende, für die ein Auslandssemester nicht selbstverständlich ist.
Deswegen empfiehlt Alexandra Braye jede:m, zumindest einen Antrag auf Auslandsbafög zu stellen, denn auch wenn man in Deutschland nicht Bafög-berechtigt ist, gelten für das Ausland andere Sätze. Der Mobilitätszuschuss sei eben nur ein Zuschuss. Und sonst? „Lieber immer mit weniger rechnen und sich freuen, wenn mehr da ist.“
*Name von der Redaktion geändert
Von Marei Karlitschek
...studiert Politikwissenschaft und Geschichte. Sie ist seit April 2024 beim ruprecht und schreibt für alle Ressorts, die sie in die Finger kriegt.