Der Studierendenrat gibt Studis in Notlagen eine Finanzspritze
Eine Härtefallkommission vergibt seit Januar 2016 Zuschüsse an Studierende „in sozialen Härtefällen und Notlagen“. Durch dieses sogenannte „Notlagenstipendium“ will der Studierendenrat (StuRa) verhindern, dass jemand sein Studium aus finanziellen Gründen unter- oder gar abbrechen muss.
Bedingung für den Erhalt des Stipendiums ist, dass notwendige Ausgaben nicht durch andere Einnahmen, zum Beispiel BAföG, einen Job oder von den Eltern, gedeckt werden können. Wer seinen Unterhalt aber etwa durch einen Nebenjob verdient und gekündigt wird, kann durch das Notlagenstipendium relativ spontan Unterstützung bekommen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, ihre Höhe wird von Fall zu Fall festgelegt.
„Ich hoffe, dass die Studierenden die Sinnhaftigkeit verstehen“, sagt Claudia Guarneri, Sozialreferentin und Vorsitzende der Härtefallkommission. Sie betont jedoch auch: „Die Leute müssen uns schon verdeutlichen, wie sie ihr Studium in Zukunft finanzieren wollen.“ Die Härtefallkommission könne nur erste Hilfe leisten.
Guarneri zieht nach einem Jahr eine positive Zwischenbilanz für das Stipendium. Von sechs Anträgen wurden bisher fünf einstimmig angenommen. Ein großes Missbrauchspotential sieht die Vorsitzende der Kommission nicht. „Die bisherigen Anträge haben uns gezeigt“, sagt Guarneri, „dass die Fälle ziemlich eindeutig entschieden werden können.“ Weil der StuRa in Zukunft sogar auf mehr Anträge hofft, wurde das Budget in diesem Jahr mehr als verdoppelt. Es beträgt nun 25 000 Euro.
Kürzlich hat der StuRa außerdem einstimmig beschlossen das Notlagenstipendium auch um einen Fördertopf für studieninteressierte Flüchtlinge zu erweitern. Dafür stehen nun weitere 20 000 Euro zur Verfügung. Geflüchtete können auch schon während der Vorbereitung auf ein Studium unterstützt werden, etwa wenn sie dabei sind, das notwendige Sprachzertifikat zu erlangen.
Wer das Notlagenstipendium erhalten möchte, muss dafür einen Antrag stellen. Darin sollten zunächst alle Einnahmen und notwendigen Ausgaben aufgezählt und durch Unterlagen belegt werden. „Das Wichtigste für uns ist aber die Schilderung des Einzelfalls“, erklärt Guarneri. Auf etwa einer Seite solle der Antragsteller selbst beschreiben, wie die Notsituation entstanden ist und warum er kurzfristig keinen anderen Weg sieht, seine Ausgaben zu decken. „Natürlich verlangt das Mut“, räumt Guarneri ein. Sie betont aber auch, dass die Identität der Antragsteller niemand außerhalb der Kommission erfahre.
Von Hannah Bley