Hochschulfinanzierung ist Ländersache. Seit der Föderalismusreform 2006 darf der Bund wegen des im Grundgesetz verankerten Kooperationsverbotes Hochschulen nicht mehr direkt bezuschussen. Die Kritik ist groß – sollen die Zuständigkeiten geändert werden?
Lies dir den Infokasten weiter unten auf dieser Seite durch, um mehr über das Kooperationsverbot zu erfahren. |
Pro: Konrad Schröpfer, Juso-Hochschulgruppe, Universität Heidelberg
Die Idee des Föderalismus in der Hochschulpolitik ist überholt. Der Föderalismus in der Hochschulpolitik hat negative Auswirkungen: Durch das Kooperationsvebot in Art. 104b Grundgesetz darf der Bund grundsätzlich keine wesentlichen finanziellen Mittel aufwenden, um die Hochschulen zu finanzieren. Die Ausstattung hängt somit entscheidend von der Finanzkraft der Länder ab, zwischen denen es jedoch große Unterschiede gibt. Dies führt zu Qualitätsunterschieden zwischen den Hochschulen, was der großen Bedeutung von Bildung nicht gerecht wird. Der Bildungssektor in Deutschland ist systematisch unterfinanziert, was auch die OECD unlängst in ihrer Studie „Education at a Glance 2013“ kritisiert hat. Gerade im Bereich der Chancengleichheit und Inklusion werden viele wichtige Investitionen seit Jahren aufgeschoben. Die größten finanziellen Mittel liegen jedoch beim Bund, sodass es nur folgerichtig wäre, wenn diese auch entsprechend genutzt werden. Der Bund hat die grundgesetzliche Aufgabe im Bundesgebiet für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Diese Pflicht erstreckt sich natürlich auch auf den Bildungsbereich, da gerade hier mit die wichtigste Investition in die Zukunft getätigt wird. Föderalismus kann in vielen Bereichen eine gute Alternative zu zentralistischer Verwaltung darstellen, nicht jedoch in der Hochschulpolitik. In Zeiten der Globalisierung und der europaweiten Vereinheitlichung der Bildungsabschlüsse kann das 16-fache „herumdoktern“ mit zu wenigen Mitteln nicht angebracht sein. Wie soll Deutschland in Europa hineinwachsen und Abschlüsse gleich sein, wenn nicht einmal der Abschluss des einen Bundeslandes im anderen akzeptiert wird (Bsp.: Lehramt). Hiermit jedoch noch nicht genug:
Wie widersinnig die Idee des Kooperationsverbotes ist, zeigt sich daran, dass der Bundesgesetzgeber selber das Prinzip gebrochen und es durch die drei Wissenschaftspakte weiter karikiert hat.
Einen Pakt stellt die „Exzellenzinitiative“ dar, mit der gerade forschungsstarke Universitäten in den Genuss von Bundesmitteln kommen. So wird die Ungleichheit zwischen den verschiedenen Hochschulen und Universitäten jedoch weiter gefördert, anstatt die Ungerechtigkeiten durch die Mittel auszugleichen. Es werden Leuchtturmprojekte weiter vorangetrieben, statt das Geld für die allgemeine Verbesserung nicht nur von Forschung, sondern auch von Lehre zu benutzen. Während bestimme Universitäten schnellen Schrittes voranschreiten, fallen andere weiter zurück.
Die zweite Durchbrechung stellt der „Hochschulpakt 2020“ dar. Hier haben Bund und Länder ein Programm aufgelegt, durch das die Probleme durch die Einführungen des achtjährigen Gymnasiums an Schulen ausgeglichen werden sollen; Mittel vom Bund um Auswirkungen des Föderalismus zu kompensieren, anstatt für eine Vereinheitlichung auf ganzem Gebiet zu sorgen. Durch den dritten „Pakt für Forschung und Innovation“ werden außeruniversitäre Einrichtungen direkt vom Bund mitgetragen, wie beispielsweise das KIT in Karlsruhe. Ebenfalls eine Durchbrechung, sowie ein Leuchtturmprojekt.
Dagegen überzeugen Argumente, die für den Föderalismus angeführt werden, nicht. Es wird behauptet, dass der Wettbewerb zwischen den Ländern bessere Bildungsmodelle hervorbrächte und dadurch eine bessere Anpassung an lokale Bedürfnisse erreicht werde.
Dies müsste jedoch vorauss et z en , da ss Ho c h s c h u l e n in Deutschland innerhalb der Bundesländer so unterschiedlich sind, dass diese besserzurechtkommen, wenn es 16 unterschiedliche Regelungen gibt. Universitäten und Hochschulen agieren aber frei und weitestgehend selbstverwaltet vom Land. Durch den Bolognaprozess gibt es angeglichene Abschlüsse innerhalb der EU. Von einem einheitlichen System, das Studium und Forschung zu Gute kommt, kann jedoch nicht die Rede sein. Überall werden eigene Süppchen gekocht, was Verwaltungskosten treibt und generell zu keiner ausgeglichenen und ausfinanzierten Hochschullandschaft in Deutschland führt.
Meiner Ansicht nach hat der Bildungsföderalismus in diesem Bereich auf jeden Fall ausgesorgt.
Info: Das Kooperationsverbot gilt seit der Föderalismusreform 2006. Danach wurden die Politikzuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt und im Grundgesetz festgeschrieben. Es bedeutet, dass die Hoheit über Bildungspolitik bei den Bundesländern liegt: Der Bund darf in diesem Bereich die Länder finanziell kaum unterstützen, außer durch bundesweite Initiativen wie zum Beispiel die Exzellenzinitiative für Hochschulen. In der Gestaltung der Schulpolitik hat der Bund kaum Mitspracherechte.Kritik an dem Kooperationsverbot gibt es von vielen Seiten; Interessensverbände aus der Bildungspolitk beklagen einen Flickenteppich von Schulformen. Gleichzeitig argumentieren die Befürworter, dass ein zentralisiertes Bildungssystem den unterschiedlichen Anforderungen nicht gerecht werde. Bildungspolitik ist auch deswegen Ländersache, weil so ein Wettbewerb verschiedener Bildungssysteme entstehen soll.Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU wurde auch über das Kooperationsverbot beraten. Während die SPD für eine Aufhebung plädiert, stemmen sich die Unionsparteien dagegen. Das liegt auch daran, dass hierzu eine Grundgesetzänderung nötig wäre. Ob der Bundesrat einer solchen Gesetzesänderung zustimmen würde, ist fraglich. SPD und CDU/CSU konnten sich nur auf eine Lockerung des Kooperationsverbots im Bereich der Hochschulpolitik einigen. |
von Madalina Draghici