800.000 Euro Semesterbeiträge werden verwaltet von einem Gremium, das von 12,9 Prozent der Studierenden gewählt wurde. Ein Überblick über die Legislative der Verfassten Studierendenschaft
Vom 24.6. bis zum 2.7. findet die Wahl des Studierendenrats, kurz Stura, statt. Bei ihr wählen Student:innen der Universität Heidelberg Vertreter:innen im zentralen Gremium der Verfassten Studierendenschaft. Die Wahl läuft komplett digital; die Identität wird über Uni-ID festgestellt. Neben den gewählten Listenvertreter:innen setzt sich der Studierendenrat auch aus den entsendeten Vertreter:innen der dort aktiven Fachschaften zusammen.
Die Zahl der Listensitze im Studierendenrat hängt von der Wahlbeteiligung ab. 2023 lag diese bei nur 12,97%, daraus folgten 15 Listenplätze. Würde die Wahlbeteiligung bei 50% aller Studierenden liegen, würden genauso viele Sitze für Listen wie für Fachschaften vergeben – momentan sind das 71. Bei einer Wahlbeteiligung von 100% gäbe es doppelt so viele Listenplätze wie Fachschaften.
Der Studierendenrat ist ein Gremium der Verfassten Studierendenschaft, kurz VS, der Universität Heidelberg. Sie wurde durch Landesgesetz 2012 in Baden-Württemberg eingeführt, nachdem sie 1977 aufgelöst worden war. Das ehemalige NSDAP-Mitglied Hans Karl Filbinger, zu dieser Zeit baden-württembergische Ministerpräsident, sah in ihr einen „terroristischen Sumpf“ aufgrund unterstellter Nähe zur RAF.
An ihre Stelle trat die „Unabhängige Studierendenschaft“, die zwar einen ähnlichen Aufbau wie die VS hatte, der aber einzelne Studierende aktiv beitreten mussten und die meistens keine Mittel hat. Heute existiert sie noch in Bayern. Im Gegenzug zum jetzigen System hatte die „Unabhängige Studierendenschaft“ auch keinen rechtlichen Vertretungsanspruch und hätte damit Verträge wie die Theater- oder Nextbike-Flatrate nicht durchsetzen können.
Dabei wird die Abkürzung „StuRa“ häufig stellvertretend für die gesamte Körperschaft benutzt, tatsächlich erfüllt er aber vor allem legislative Aufgaben: Er entscheidet, wie die von der Verfassten Studierendenschaft erhobenen Gelder verwendet werden, wählt Referent:innen und entsendet Vertreter:innen in universitäre Gremien wie den Senat.
Er kontrolliert die Arbeit aller anderen Organe der Verfassten Studierendenschaft und kann sich auch außerhalb der Universität politisch betätigen, solange es für die sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Belangen der Studierenden relevant ist und er sich parteipolitisch neutral verhält, beispielsweise bei Sperrzeiten in der Altstadt oder auf der Neckarwiese.
Dabei geht es um eine große Menge Geld. Momentan erhebt die Verfasste Studierendenschaft zehn Euro pro Semester, die alle Student:innen als Teil der Semestergebühren zahlen. Davon wird die Arbeit der VS und der Fachschaften finanziert. Zusätzlich zieht sie 2,55€ pro Semester für die Nextbike-Flatrate und 2,50€ für die Theaterflatrate ein. Für den Haushalt 2024 sind beispielsweise etwa 870.000€ eingeplant.
Gerade erhalten die gewählten Referent:innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 125€ im Monat und arbeiten zu unterschiedlichen Themen, von den Qualitätssicherungsmitteln (QSM), die einen Teil der Lehre finanzieren, bis zu Sport und kulturellen Themen. Der hauptverantwortliche Finanzreferat erhält 500€, das EDV-Referat insgesamt 450€, die es unter sich aufteilt. Die Vorsitzenden erhalten jeweils 500€ im Monat. Der Wahlausschuss erhält 2000€ für die Durchführung einer StuRa-Wahl. Momentan diskutiert der Studierendenrat aber eine Anpassung der Aufwandsentschädigung. Besonders IT-Referat, Sozialreferat und der zweite Finanzreferent sollen mit diesem Antrag 400€ pro Person pro Monat erhalten. Andere Referate sollen zukünftig 150€ statt 125€ pro Person bekommen. Die Antragssteller:innen aus der Referatekonferenz, dem geschäftsführenden Gremium der VS, begründen das mit der zentralen Rolle, die diese Referate für die VS spielen.
Das Sozialreferat bietet zum Beispiel eine rechtliche und soziale Beratung an. Für Student:innen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gibt es außerdem einen von ihr geführten Notlagenzuschuss.
Das QSM-Referat, das zukünftig 300 pro Monat erhalten soll, betreut die Anträge zu den QS-Mitteln, die von den Fachschaften nur zur Verbesserung der Lehre ausgegeben werden können. Insgesamt sind das 1,8 Millionen Euro.
Von Michèle Pfister
...studiert Biowissenschaften und schreibt … nichts. Er layoutet und illustriert seit 2023 für den ruprecht.